München. Der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek setzt sich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege in einem von ihm initiierten und kürzlich in diesem Gremium einstimmig beschlossenen Antrag dafür ein, dass der Grundsatz „Reha vor Pflege“ besser bzw. konsequenter umgesetzt wird.
„Speziell im Bereich der Geriatrischen Rehabilitation, also der Alters- oder Altenmedizin bzw. –heilkunde, scheint es der Fall zu sein, dass dieser Ansatz derzeit noch zu wenig zum Tragen kommt“, so Holetschek. Bei der Pflege-Begutachtung durch den Medi-zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) werde nur ein ganz geringer Prozentsatz an therapeutischen und rehabilitierenden Maßnahmen empfohlen und um-gesetzt. Im Jahr 2013 wurden durch den MDK in Deutschland ca. 1,3 Mio. Pflege-begutachtungen durchgeführt. Lediglich bei 0,41 Prozent der Pflegebegutachtungen wurde eine Empfehlung zur medizinischen Reha ausgesprochen. Holetschek: „Das ist zu wenig. Die Zahlen zeigen ganz deutlich, dass der Ansatz ´Reha vor Pflege` in der Praxis nur ungenügend umgesetzt wird“. Während eines Besuches in der geri-atrischen Reha-Klinik Kempten-Oberallgäu in Sonthofen hat sich Klaus Holetschek über die Behandlungsmöglichkeiten und Ergebnisse in der geriatrischen Rehabilita-tion informiert. Die Reha-Klinik in Sonthofen behandelt im Jahr ca. 1400 ältere Pati-enten mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Laut Chefarzt Dr. Treiber wurden dort bislang keine Patienten nach einer Pflegebegutachtung zur Durchführung einer Rehabilitation und damit zur Vermeidung einer Pflegebdürftigkeit eingewiesen. Doch gerade bei älteren Menschen macht ein präventiver Ansatz sowohl aus gesundheitsökonomischer als auch ethischer Sicht absolut Sinn. Das (geriatrische) Rehabilitationspotenzial sollte daher möglichst frühzeitig ermittelt werden und nicht erst bei der Pflegebegutachtung durch den MDK. Die geriatrische Reha, so Holetschek, entlastet die Pflegekassen in erheblichem Umfang, da sie „zum einen Pflegebedürftigkeit vermeiden und hinauszögern kann und zum anderen das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit begrenzt“. Auch der Leiter der geriatrischen Tagesrehabilitation an der Kreisklinik Ottobeuren, S. Breitweg, befürwortet eine Rehabilitation von Senioren zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung ihrer Alltagsbewältigungkompetenz. „Die Rehabilitation sollte auch den Senioren zugutekommen, die sich in einem Seniorenheim befinden oder bereits Leistungen der Pflegestufe eins erhalten“. Auf Empfehlung eines
Pflegegutachtens, so Breitweg, wurden dort bislang nur ca. zwei bis drei geriatrische Rehabilitationen innerhalb ihres achtjährigen Bestehens durchgeführt.
Im Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür ein-zusetzen, dass ebendieser Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt wird. Darüber hinaus soll sie berichten, welche Maßnahmen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel ergriffen werden könnten, diesen Zustand zu ändern, besonders im Hinblick darauf, dass hierin ein nicht unerhebliches Einsparpotential zur Entlastung der Pfle-geversicherung liegt. Insbesondere soll, so Holetschek, auf Bundesebene eine Be-teiligung der Sozialen Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen Rehabiliation geprüft werden, um so Fehlanreize zu beseitigen, die durch die der-zeitige Verteilung von Kosten und Nutzen der geriatrischen Reha zwischen den So-zialversicherungsträgern bestehen.