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22.05.2019 | Pressemeldung

Kulturfonds 2019

Freistaat fördert Kulturprojekte in der Region mit 103.000 Euro

Memmingen/Landkreis. „Insgesamt 102.700 Euro für Kulturprojekte in Memmingen und im Landkreis sind ein wichtiger Baustein für das  kulturelle Leben unserer Region. „Der Freistaat zeigt sich mit der Förderung aus dem Kulturfonds auch in diesem Jahr wieder als ein verlässlicher Partner in der Kulturförderung“, so Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek. Der Kulturfonds ist als Landesleistung bundesweit bislang einzigartig. 



Folgende Kulturprojekte werden heuer aus dem Kulturfonds 2019 gefördert: 

  • - Lüpertz-Ausstellung im Kunerth-Museum Ottobeuren mit 10.200 Euro
  • - Kulturprojekt „Arts in Touch“ in der ehemaligen Synagoge Fellheim mit 8.500 Euro  
  • - Zweckverband Landestheater Schwaben, Neubeschaffung eines Sattelschleppers, mit 84.000 Euro

Über die Verteilung der Mittel in Höhe von über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hat heute der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden, freut sich Klaus Holetschek.  

Rund 2,5 Millionen Euro bekommen die nichtstaatlichen Museen für verschiedenste Ausstellungen und Bau-Projekte. Weitere wichtige Förderbereiche sind die Musikpflege mit rund 1,3 Millionen Euro, die Theater mit rund 608.400 Euro und die Zeitgenössische Kunst mit 905.460 Euro. Der Bereich Archive, Bibliotheken und Literatur erhält 602.400 Euro und 192.600 Euro gehen an Laienmusikvereine für ihre Baumaßnahmen an Proberäumen. In der Denkmalpflege werden zwei Vorhaben mit 119.100 Euro weitergefördert. Für Kulturzentren stehen 133.900 Euro und für sonstige kulturelle Veranstaltungen 146.400 Euro bereit. Der Internationale Ideenaustausch wird heuer mit 9.000 Euro bedacht. „Unser bayerischer Kulturfonds ermöglicht es kulturbegeisterten Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land, mit ihren Ideen und ihrer Kreativität das öffentliche Leben ihrer Heimat aktiv mitzugestalten“, freut sich Klaus Holetschek.  

Eine wichtige Nachricht an die Kulturschaffenden für das nächste Jahr: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Damit wird auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass  zahlreiche kulturelle Veranstaltungen schon in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.