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17.01.2018 | Pressemeldung

CSU-Landtagsfraktion will grundlegenden Systemwechsel bei den Straßenausbaubeiträgen

Die Erhebung von Eigentümerbeiträgen beim Ausbau von kommunalen Straßen, die sog. Straßenausbaubeiträge, war in der Vergangenheit Anlass hoch emotionaler Diskussionen. Wie Staatssekretär Franz Josef Pschierer und der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek nun mitteilen, hat die CSU-Landtagsfraktion auf ihrer Klausurtagung in Kloster Banz folgenden Beschluss zu dieser Thematik gefasst: 



„Die CSU-Landtagsfraktion wird die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abschaffen. Einzelheiten, wie Übergangsregeln oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten.“ 

Pschierer und Holetschek erklären dazu: „Bei diesem sehr komplexen Thema gibt es keine Ideallösung. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss eröffnen wir aber die Möglichkeit, eine Verbesserung des Ist-Zustandes zu erreichen. Wir streben einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Städte und Gemeinden auf der einen Seite und den Interessen der an den städtischen bzw. gemeindlichen Straßen anliegenden Eigentümer auf der anderen Seite an.“

Zu den Gründen für den nun angedachten Systemwechsel weisen Pschierer und Holetschek darauf hin, dass sich der Vollzug über die Jahre hinweg unterschiedlich entwickelt hat, obwohl die landesgesetzliche Rechtslage im Wesentlichen unverändert blieb und für alle Städte und Gemeinden identisch war. So haben im bayerischen Durchschnitt 72,6 Prozent der Kommunen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, in Unterfranken sind es 97,1 Prozent, in Niederbayern hingegen nur 39,1 Prozent. Auch eine Reform des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2016, die damals einstimmig im Landtag beschlossen wurde, hatte daran wenig geändert. 

Pschierer und Holetschek dazu: „Wir müssen feststellen, dass die mit den Änderungen des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2016 angestrebte Befriedung des Themas leider nicht eingetreten ist. Es ist abzusehen, dass mit Korrekturen im Detail eine nachhaltige Lösung nicht zu erreichen ist. Zudem haben neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen dazu beigetragen, dass die vom Landtag 2016 angestrebte Flexibilität nicht erreicht werden kann, da die sogenannte Soll-Vorschrift faktisch zu einer Muss-Vorschrift geworden ist, die vom Landtag nicht gewollt war. Die Einzelheiten des Systemwechsels werden wir ausführlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprechen, um eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung zu erzielen.“

Foto: Fotolia,© benjaminnolte